Vertragsrecht
COVID-19 – Durch „Höhere Gewalt“ in die Haftung
In diesem Beitrag widmen wir uns bewusst der Frage, wie es sich mit Fällen „höherer Gewalt“ bzw. „force majeure“ im Zusammenhang mit der Leistungserbringung und Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen verhält und warum es sich hierbei um kein Allheilmittel handelt.